037204 / 6800
“Individuelle Holzhaustüren aus Sachsen”
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Tel. 037204 - 6800
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CHS Creativ Holz Sonntag
Neuschönburger Str. 128
08132 Mülsen, OT Neuschönburg
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Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
Stand 01/2005
Wir liefern zu nachstehenden Bedingungen. Die bisherigen allgemeinen Geschäftsbedingungen werden durch die
nachstehenden ersetzt. Alle Informationen, die zu einer schnellen und rationellen Auftragsabwicklung notwendig
sind, werden auf Datenträgern erfasst und gespeichert.
Allgemeines
1.
Unsere Angebote sowie alle anderweitig angegebenen Preise sind immer freibleibend und unverbindlich und
werden erst durch ausdrückliche Bestätigung oder Vertragsabschluss verbindlich. An Kostenvoranschlägen,
Zeichnungen und anderen Unterlagen bleibt das Eigentum und Urheberrecht vorbehalten, sie dürfen
Dritten ohne Zustimmung nicht zugänglich gemacht werden.
2.
Übergebene Zeichnungen, Unterlagen, Abbildungen sowie sonstige Angaben sind, sofern nicht ausdrücklich
als verbindlich gekennzeichnet, nur annähernd maßgebend.
3.
Alle Preise sind netto zuzüglich der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Mehrwertsteuer.
4.
Alle Preise sind Abholpreise und verstehen sich ab Lager.
5.
Jede Veränderung des Kundenwunsches nach Auftragsbestätigung wird nach Möglichkeit berücksichtigt, ein
eventueller Mehraufwand ist jedoch vom Kunden zu übernehmen.
6.
Dem Auftraggeber obliegt vor Auftragserteilung die Nennung aller einzuhaltenden gesetzlichen Vorgaben
und Bestimmungen.
7.
Die Lieferungen erfolgen in handelsüblicher Qualität. Handelsübliche Abweichungen, Ausfall, Gewicht, Farbe
bleiben vorbehalten und geben keinen Grund zu Beanstandungen.
8.
Insbesondere die natürlich bedingten Abweichungen bei Holzprodukten in Farbe, Abmessung und Bild sind
zu tolerieren.
9.
Bei allen Aufträgen. auch bei denen die Lieferung vertragsgemäß oder auf Wunsch des Auftraggebers später
als 3 Monate nach Vertragsabschluss erfolgt, sind wir berechtigt, Material- und Lohnpreissteigerung im
Rahmen und zum Ausgleich dieser Preissteigerung zwischen dem Vertragsabschluss und der Lieferung an
den Auftraggeber nach billigem Ermessen weiterzugeben.
10.
Bei Abweichung der Auftragsbestätigung des Auftragnehmers von der Bestellung des Auftraggebers
verpflichtet sich der Auftraggeber, der Auftragsbestätigung innerhalb von drei Werktagen spezifiziert zu
widersprechen, andernfalls er die Abwicklung des Vertrages nach Maßgabe der Auftragsbestätigung
wünscht.
11.
Veränderungen, die der technischen Entwicklung angepasst sind, behalten wir uns ohne weitere
Ankündigung vor.
12.
Notwendige Wartungs- und Pflegearbeiten sind nicht im Auftrag enthalten und müssen gesondert vereinbart
und vergütet werden.
Annahmebedingungen
1.
Die Annahme von Aufträgen erfolgt ausschließlich zu unseren Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen.
Einkaufsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen. Ein Schweigen unsererseits auf mit übersandte
Einkaufsbedingungen gilt nicht als Annahme derselben. Einkaufsbedingungen sind nur dann ausnahmsweise
bindend, wenn wir diese ausdrücklich bestätigt haben.
2.
Mit der Erteilung des Auftrages und/oder der Entgegennahme der Lieferung erkennt der Auftraggeber
unsere Bedingungen an.
3.
Bei Ausführung von Bauleistungen gelten ergänzend die VOB/B und VOB/C in der bei Vertragsabschluss
gültigen Fassung. Für diesen Fall geht die VOB diesen Geschäftsbedingungen vor.
4.
Der Auftrag wird für uns verbindlich mit unserer schriftlichen Bestätigung oder dem Beginn der
Auftragsausführung. Änderungen, Ergänzungen oder sonstige Nebenabreden sind nur dann verbindlich,
wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
5.
Änderungen dieser Bedingungen, Preisvereinbarungen und wesentlicher Vertragsbedingungen bedürfen der
Schriftform.
Termine
1.
Genannte Termine dienen der Orientierung und werden möglichst eingehalten, sind jedoch unverbindlich.
2.
Der Haftungsausschluss für Verzuge oder Totalausfall der Vorlieferanten gilt als vereinbart.
3.
Montageleistungen
4.
Im Falle der vertraglichen Übernahme von Montageleistungen oder anderer dem Werkvertragsrecht
unterliegenden Leistungen durch uns, finden auf das jeweilige Vertragsverhältnis die Bestimmungen der
Verdingungsordnung für Bauleitungen (VOB) Teil B und C in der jeweils bei Vertragsabschluss gültigen
Fassung Anwendung.
5.
Weitere als im Auftrag ausdrücklich erwähnte Arbeiten und Leistungen gehören nicht zu unseren vertraglich
geschuldeten Pflichten.
6.
Vom Auftraggeber gewünschte Abweichungen von Bestimmungen oder Richtlinien werden diesem
angezeigt.
7.
Wir sind berechtigt, zur Ausführung von Lieferungen und Leistungen in unserem Namen Subunternehmer
zu beauftragen.
Abnahme, Gewährleistung, Mängelrüge, Haftungsregelung
1.
Wir übernehmen für die von uns gelieferte Ware die Gewährleistung nach Maßgabe der gesetzlichen sowie
der nachstehenden Bestimmungen, die abschließend die Gewährleistungsregeln enthält und die sonstige
Gewährleistungsansprüche jeglicher Art ausschließen.
2.
Die Gewährleistung richtet sich nach den jeweils gültigen gesetzlichen Vorgaben. Sie beginnt mit dem
Lieferdatum, sofern nichts anderes vertraglich vereinbart ist.
3.
Der Auftraggeber hat die Ware unverzüglich bei Empfang auf Mängelfreiheit auch sämtlicher
Bedienfunktionen zu untersuchen. Wenn sich ein Mangel zeigt, ist dieser unverzüglich detailliert schriftlich
anzuzeigen. Wird die Anzeige unterlassen oder wird die Ware vom Auftraggeber verbraucht, verarbeitet,
veräußert oder eingebaut so gilt dies als vorbehaltlose Abnahme.
4.
Bei Zwischenlagerung beim Kunden trägt dieser die Gefahr der Sache.
5.
Die Gefahr der zufälligen Verschlechterung oder des Untergangs geht mit der Anlieferung oder mit dem
Einbau (je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt) auf den Kunden über.
6.
Die Gefahr der Sache geht auch bei Abholung auf den Kunden über.
7.
Bei berechtigten Mängeln hat der Auftragnehmer die Wahl der Nachbesserung oder der Wandlung. Haben
zwei Nachbesserungen nicht zum Erfolg geführt und ist eine Ersatzlieferung unmöglich, kann der
Auftraggeber einen entsprechenden Preisnachlass verlangen. Der Auftraggeber hat nicht das Recht,
Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachen des Vertrages zu verlangen. Vor der
Mängelbeseitigung muss der Auftraggeber das Eigentum an der Sache erworben haben.
8.
Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass seinerseits Wartungsarbeiten gemäß jeweiliger
Herstellervorschrift durchgeführt werden.
9.
Die Gewährleistung wird ausgeschlossen bei unsachgemäßer oder gewaltsamer Bedienung,
Überbeanspruchung, bei Eingriffen des Auftraggebers oder Dritter an den Gegenständen und wenn
Wartungsintervalle nicht eingehalten oder Bedienungs-/Wartungs- und Pflegehinweise nicht beachtet
wurden.
Zahlung
1.
Es gelten die bei Auftragserteilung vereinbarten Zahlungsbedingungen.
2.
Wurden keine Zahlungsbedingungenen vereinbart, ist die Zahlung sofort nach Erhalt der Rechnung in bar
ohne Abzüge fällig.
3.
Wechsel oder Schecks werden nicht angenommen.
4.
Als Tag des Zahlungseinganges gilt bei allen Zahlungsmitteln der Tag, an dem wir über den Betrag verfügen
können.
5.
Der Gesetzgeber verlangt von Privat-Personen, Rechnungen 2 Jahre lang aufzubewahren.
Eigentumsvorbehalt
1.
Alle Geschäfte erfolgen unter Eigentumsvorbehalt gem. § 455 BGB mit den nachstehenden Erweiterungen.
2.
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung mein Eigentum, geht diese durch Verbindung, Vermischung
unter, steht mir das Miteigentumsrecht an der neuen Ware bzw. Immobilie zu.
3.
Jede Zahlungsverzögerung berechtigt uns zur Berechnung von Zinsen gem. § 288 BGB. Eingehende
Zahlungen des Käufers tilgen die Schulden in der Reihenfolge Ihrer Entstehung.
4.
Bei einem Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen bin ich berechtigt, die Ware wieder in Besitz zu nehmen
und in diesem Zusammenhang fremde Räume und Grundstücke zu betreten. Im Falle einer Übersicherung
von mehr als 20 % der zu sichernden Forderung gebe ich den überschießenden Betrag frei.
5.
Bei einem Zahlungsverzug von mehr als 4 Wochen bin ich zum Rücktritt berechtigt.
Gerichtsstand
1.
Es wird für alle eventuellen Streitfälle aus diesem Vertrag die Zuständigkeit des Gerichtes Zwickau vereinbart.
Wenn eine Bestimmung dieses Vertrages oder dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden sollte, wird
dadurch die Geltung des Vertrages oder dieser Bedingungen im Übrigen nicht berührt. Es ist eine der
unwirksamen Bestimmungen dem Sinne und der wirtschaftlichen Bedeutung nach möglichst nahe kommende
andere Bestimmung zwischen den Vertragspartnern zu vereinbaren.
Rechtliches - Allgemeine Geschäftsbedingungen